Sandra Buhr
Rechtsanwältin Sandra Buhr
Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Mail: s.buhr@anwalt-westerwald.de
Mobil: 0170/180 87 98
Zur Person:
Ich habe in Trier Rechtswissenschaft studiert und mein Referendariat in Münster absolviert. Seit April 2002 bin ich als zugelassene Rechtsanwältin tätig.
Den Titel der Fachanwältin (*) für Strafrecht hat mir die Rechtsanwaltskammer Koblenz im Jahr 2008 verliehen, den Fachanwaltstitel für Familienrecht 2010. Durch den Nachweis ständiger Fort- und Weiterbildungen bin ich befugt, das Qualitätssiegel der Bundesrechtsanwaltskammer zu führen.
Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht in der Strafverteidigervereinigung des Deutschen Anwaltsvereins sowie in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Außerdem gehöre ich dem Anwaltsverein Westerwald an.
Darüber hinaus bin ich ständiges Mitglied des „Runden Tisches bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen“, übe eine beratende und betreuende Tätigkeit für den Weissen Ring aus und bin Dozentin bei der IHK im Bereich Sozialrecht, Datenschutz und Allgemeine Rechtskunde.
Als Referentin bin ich bei zahlreichen Fachtagungen und Podiumsdiskussionen tätig (z.B. Notruf e.V. Westerburg, Interventionsstelle Westerburg, Polizeipräsidium Koblenz und Trier, Fachtagung der rheinland-pfälzischen Häuser des Jugendrechts, etc.).
*Fachanwaltstitel
Voraussetzung für die Verleihung der vorgenannten Fachanwaltsbezeichnungen war der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen.
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen bedeuten, dass auf dem Fachgebiet die Kenntnisse und Erfahrungen erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse muss der Fachanwalt einen 120 stündigen Lehrgang absolviert haben, in dem mehrere Leistungskontrollen erfolgreich bestanden werden müssen. Des Weiteren muss der Nachweis der praktischen Erfahrung derart erbracht werden, dass in den letzten 3 Jahren vor der Antragstellung im Fachgebiet des Strafrechts mindestens 60 Fälle, 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordnetem Gericht und im Familienrecht mindestens 120 Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet wurden.
Insbesondere ist die nachgewiesene Qualifikation im Familienrecht von außerordentlich großer Bedeutung, denn das Familienrecht gehört nicht zu den Schwerpunkten der juristischen Ausbildung.
Als Fachanwalt bin ich verpflichtet, jährliche Fortbildungen im Straf- sowie Familienrecht gegenüber der Rechtsanwaltskammer zu belegen.