Opferhilfe

Rechtsanwältin Sandra Buhr, Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Familienrecht ist in unserer Kanzlei der primäre Ansprechpartner bei der Vertretung von Opfern bzw. deren Hinterbliebenen

Opferanwalt heißt für uns, mehr zu sein als nur Ihr Rechtsbeistand

Seit ein paar Jahren stellen wir fest, dass es vor allem Frauen sind, die zu uns kommen, teils sogar mit ihren Kindern, um Rat und Unterstützung zu suchen.

Frauen, die verschüchtert und zurückhaltend wirken und Scheu haben, über das zu sprechen, was ihnen sicher nicht leicht über die Lippen kommt. Denn viele von ihnen teilen dasselbe Schicksal: Sie wurden sexuell missbraucht oder sind Opfer von häuslicher Gewalt, also Gewalthandlungen in der Ehe oder Lebensgemeinschaften, verbunden mit Nötigung, Stalking bis hin zur Vergewaltigung.

Und immer wieder stellen wir fest: Diese Frauen haben Hemmungen, gegen ihren Peiniger oder den ihres Kindes rechtlich vorzugehen und ihn anzuzeigen. Es berüht uns, wie sehr diese Frauen und Kinder traumatisiert sind, selbst wenn die Taten Jahrzehnte zurückliegen.

Aber auch andere Straf- und Gewalttaten wie Körperverletzung, Menschenhandel oder Geiselnahme können zu schweren körperlichen und seelischen Schäden führen.

Ebenso betroffen sind Hinterbliebene, deren Leben durch die Tötung eines nahen Angehörigen von jetzt auf gleich völlig aus den Fugen geraten ist.

Opfer einer Straf- oder Gewalttat zu werden ist eine Erfahrung, die das Leben der Betroffenen von einem auf den anderen Tag verändern kann.

Auch Opfer haben Rechte in einem strafrechtlichen Verfahren!

Sicher, es fällt den Betroffenen schwer, den ersten Schritt zu machen und einen Anwalt aufzusuchen. Wir  können Ihnen nur dazu raten, diesen Schritt möglichst frühzeitig zu vollziehen – um Ihren persönlichen Weg wieder zu finden und sich letztendlich auch in seelischer Not oder einer Existenz bedrohenden Situation helfen zu lassen. Auf diesem Weg möchten wir Sie als Ihre Anwältin begleiten.

Seit vielen Jahren sind wir in der Opferhilfe sehr aktiv und übernehmen die Opferanwaltschaft. Opfer von Gewalttaten werden neben unseren Kanzleisitzen in Wirges (Westerwald) und Hofheim (Rhein-Main-Region) auch bundesweit von uns vertreten.

Dabei schrecken uns auch aufwendige Verfahren nicht ab, wie zum Beispiel der Fall des „Deutschen Fritzel“, einem Familienvater aus Fluterschen im Westerwald, der Jahrzehnte lang seine Töchter vergewaltigte und schwängerte. Denn unser Engagement im Opferschutz ist darauf zurückzuführen, dass Opfern in einem Strafverfahren leider nicht immer die Rolle zugebilligt wird, die ihnen zusteht, ja zustehen müsste. Allzu oft gilt das Augenmerk allein den Tätern.

Doch die Zeiten, in denen ein Geschädigter eine vergessene Figur im Strafverfahren ist oder ihm als Zeuge keine Beachtung beigemessen wird, sind vorbei! Die Rechte der Opfer werden regelmäßig reformiert und neuesten Erkenntnissen angepasst – im positiven Sinne für die Geschädigten. Sie haben weitaus mehr Rechte als, Sie denken.

Als Fachanwältin für Strafrecht verteidigt Rechtsanwältin Sandra Buhr auch Angeklagte und kennt daher Strafverfahren aus der Sicht eines Täters. Die hier gewonnenen Erfahrungen sind wertvoll bei der Wahrnehmung Ihrer Opferrechte. Denn als engagierte und erfahrene Strafrechtlerin weiß sie die Strategie und Vorgehensweise der Verteidiger zu erkennen, so dass das Opfer schon frühzeitig und bestens hierauf vorbereitet werden kann. Eine Strafverteidigung von Tätern bei Sexualstraftaten oder Missbrauchsfällen von Frauen und Kindern wird von uns nicht übernommen. Auf diesem Rechtsgebiet sind wird ausschließlich für die Opfer tätig!

Opferbetreuung bedeutet viel Sensibilität und Fingerspitzengefühl!

Wir sind uns um die Sensibilität Ihrer Situation bewusst. Die Tätigkeit als Opferanwältin erfordert viel Fein- und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Betroffenen. Mit unseren Mandanten besprechen wir ausführlich das Für und Wider der Ausübung der Opferrechte. Nicht jeder oder jede Betroffene ist in der Lage, zum Beispiel im Rahmen einer Nebenklage eine Gegenüberstellung mit dem Peiniger auszuhalten. Viele verzichten lieber auf ihre Ansprüche, als noch einmal mit dem Täter konfrontiert zu werden. Hier bieten wir Ihnen mit unserem geschulten Team weitere Unterstützung an. Bei Bedarf können wir Kontaktadressen von Psychologen, Psychiatern oder Traumatologen nennen und auch Kontakte herstellen.

Gerade weil man als Opferanwältin detaillierte Kenntnisse von der Gewalt in engen sozialen Beziehungen wie sexuellen Übergriffen in der Familie oder Kindesmissbrauch durch Familienangehörige hat, kommen diese Erfahrungen der Mandantenbetreuung im Familienrecht zugute. Durch die doppelte zusätzliche Qualifikation als Fachanwältin im Straf- und Familienrecht wird das Zusammenwirken der beiden Rechtsgebiete schnell erkannt und mit Fachwissen fundiert abgedeckt. Das resultiert in einer umfassenden, alle einzelnen Aspekte berücksichtigenden anwaltlichen Betreuung. Ständige Fortbildungen gewährleisten ferner die Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung.

Durch zahlreiche bundesweite Vorträge über Opferschutz/Opferhilfe und die damit geknüpften Kontakte sowie die enge Zusammenarbeit mit beteiligten Institutionen (z.B. Polizei, Weisser Ring, Kinderschutzbund, Frauenhäuser, Schulen etc.) haben wir ein weitverzweigtes und gut funktionierendes Netzwerk aufgebaut werden. Diese Kontakte sind gerade bei der Opferhilfe, wenn schnelles Handeln gefragt ist, sehr hilfreich – und werden von uns unbürokratisch in Ihrem Interesse genutzt.

Uns liegt der Opferschutz sehr am Herzen.
Wir kämpfen für Ihr gutes Recht!

Eine unkomplizierte Kontaktaufnahme außerhalb der Bürozeiten, am Wochenende oder an Feiertagen ist unter der mobilen Rufnummer 0170/180 87 98 jederzeit möglich.