
Zugewinnausgleich und Ehevertrag – für Ihre Sicherheit
Beim Thema Zugewinnausgleich und Ehevertrag stehe ich Ihnen als erfahrene Anwältin mit fundiertem Wissen im Familienrecht zur Seite. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Vermögensverhältnisse klar und transparent zu regeln – sei es vor der Ehe in Form eines Ehevertrags oder im Falle einer Trennung durch die Klärung des Zugewinnausgleichs. Mein Ziel ist es, Ihnen rechtliche Sicherheit zu bieten und Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu schützen.
Ein Ehevertrag kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, um bereits vor der Ehe klare Vereinbarungen über Vermögen, Unterhalt und Zugewinnausgleich zu treffen. Ich berate Sie dabei, welche Regelungen sinnvoll sind und wie Sie diese rechtssicher formulieren können, damit Sie und Ihr Partner eine faire und langfristige Lösung finden. Besonders bei Selbstständigen, Unternehmern oder wenn größere Vermögenswerte vorhanden sind, ist eine maßgeschneiderte vertragliche Absicherung oft ratsam.
Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Im Falle der Trennung sicher sein
Im Falle einer Scheidung prüfe ich Ihre Ansprüche auf Zugewinnausgleich und analysiere die Entwicklung des Vermögens während der Ehe. Dabei lege ich großen Wert auf eine gründliche und nachvollziehbare Aufstellung der Vermögenswerte, um für Sie eine faire Aufteilung zu erreichen. Wenn es darum geht, komplexe Vermögensstrukturen zu bewerten oder Streitpunkte über den Zugewinn zu klären, stehe ich Ihnen sowohl beratend als auch, falls nötig, mit gerichtlicher Unterstützung zur Seite.
Mit klarer Kommunikation und einer präzisen Analyse der Vermögensverhältnisse sorge ich dafür, dass Sie in allen Fragen des Ehevertrags und Zugewinnausgleichs gut informiert sind und Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Trennung / Scheidung
Unterhalt
Sorgerecht / Umgang
Gewaltschutz

Worauf Sie achten sollten
Zugewinn
- Dokumentieren Sie das Anfangsvermögen/Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung und das Endvermögen genau, um einen fairen und realistischen Zugewinn errechnen zu können.
- Schenkungen und Erbschaften während der Ehe haben eine besondere Stellung im Zugewinnverfahren und werden nicht automatisch hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt.
Ehevertrag
- Ein Ehevertrag sollte möglichst vor oder zu Beginn der Ehe geschlossen werden, da eine faire Einigung somit leichter erzielt werden kann.
- Auch während der Ehe oder in der Trennungsphase können Eheverträge noch erstellt werden.
- Passen Sie den Ehevertrag individuell an Ihre Bedürfnisse an.
- Es kann hilfreich sein, ergänzend zur anwaltlichen Beratung eine steuerliche und wirtschaftliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So können mögliche steuerliche Auswirkungen und die Wirtschaftlichkeit der Vereinbarungen geprüft werden.
- Klären Sie solche Punkte, um Missverständnisse zu vermeiden.
Sie haben Fragen oder benötigen den Rat einer Anwältin?
Zögern Sie nicht, sich bei mir zu melden.
