
Honorar – Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung
Bevor ich für Sie tätig werde, erhalten Sie zunächst eine konkrete Einschätzung der voraussichtlichen Kosten. Aber: Für die bloße Kontaktaufnahme fallen keinerlei Gebühren an. In einem persönlichen Gespräch werde ich Ihnen die möglichen Abrechnungsmodelle ausführlich erläutern, bevor Sie mich offiziell beauftragen.
Gerne gebe ich Ihnen vorab einen kurzen Überblick über die bestehenden Abrechnungsoptionen.
Die Vergütung von Rechtsanwälten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das RVG bietet verschiedene Abrechnungsoptionen an: Je nach Art der anwaltlichen Tätigkeit kann die Abrechnung auf Basis des Gegenstandswerts (z.B. Streitwert oder Verfahrenswert) oder über individuelle Vergütungsvereinbarungen erfolgen.
Eine besondere Rolle spielt die sogenannte Erstberatung, bei der zunächst nur eine Beratung oder Auskunft erteilt wird – unabhängig davon, ob sich daraus ein weiterführendes Mandat ergibt.
Im Rahmen der Erstberatung erfassen wir zunächst Ihr Anliegen und den zugrunde liegenden Sachverhalt und besprechen die möglichen Optionen auf Basis einer ersten rechtlichen Einschätzung. Dieses Beratungsgespräch dient Ihnen als Grundlage, um sich ein Bild über die zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen zu machen.
Die Kosten der Erstberatung sind einmalig und pauschal und werden Ihnen im Vorfeld transparent mitgeteilt.
Im Verlauf der Erstberatung erfahren Sie außerdem, mit welchen Kosten zu rechnen ist, falls Sie sich zu einem weitergehenden Mandat entscheiden. So haben Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte und Maßnahmen.
Weitere Kosten entstehen erst dann, wenn Sie mich nach der Erstberatung mit einem Mandat beauftragen.
Wird die Vergütung auf Basis des Gegenstandswerts abgerechnet, erfolgt sie gemäß gesetzlicher Tabellen, die die Gebührenhöhe abhängig vom jeweiligen Gegenstandswert festlegen: Höhere Gegenstandswerte führen entsprechend zu höheren Gebühren. Gesetzlich ist festgelegt, dass diese Gebühren im Allgemeinen nicht unterschritten werden dürfen, mit Ausnahme von außergerichtlichen Fällen.
Eine „Abrechnung nach RVG“ bezieht sich im Allgemeinen auf diese Form der Abrechnung nach dem Gegenstandswert.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, Honorarvereinbarungen zu treffen, die auf dem zeitlichen Aufwand basieren. Dies trifft insbesondere auf außergerichtliche Angelegenheiten zu, wie beispielsweise vertragsrechtliche Beratung oder andere beratende Tätigkeiten. Auch bei besonders zeitintensiven Fällen mit niedrigem Gegenstandswert kann eine Abrechnung nach Stunden sinnvoll sein.
In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, eine Pauschalvergütung zu vereinbaren. Dies kann eine einmalige Pauschale für einen spezifischen Fall oder beispielsweise eine monatliche Pauschale für regelmäßige Beratungsleistungen sein.
Neben den gängigen Vergütungsmodellen können in Einzelfällen auch spezielle Vereinbarungen sinnvoll sein. So ist es beispielsweise möglich, bei Fällen mit außergewöhnlich niedrigem Gegenstandswert anstelle eines Zeithonorars einen prozentualen Aufschlag oder eine Zusatzgebühr zu vereinbaren oder einen höheren Gegenstandswert festzulegen.
Ich stehe Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung – auch während eines laufenden Mandats. Mein Ziel ist es, Ihnen maximale Kostentransparenz zu bieten.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung in Form von Beratungshilfe oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH). Dies kann relevant werden, wenn Ihre finanziellen Verhältnisse ungünstig sind, d.h. wenn Sie über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, um die Kosten eines Verfahrens selbst tragen zu können.
Die staatliche Unterstützung soll gewährleisten, dass alle Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation Zugang zu effektivem Rechtsschutz und zu den Gerichten erhalten.
Wenn Sie mehr über die Voraussetzungen für Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe erfahren möchten, sprechen Sie mich gerne an.
Familienrecht
Strafrecht
Das Strafrecht ist ein wichtiger Bereich des öffentlichen Rechts und regelt das Vorgehen des Staates bei strafbarem Verhalten. Es bestimmt, welche Handlungen als Straftaten gelten und welche Konsequenzen für Täter vorgesehen sind. Das Strafrecht ist komplex und dynamisch, und eine fundierte rechtliche Beratung ist entscheidend, um in diesem Bereich Klarheit zu gewinnen und Ihre Rechte bestmöglich zu schützen. Ich berate Sie und nehme mich Ihres Falls an – professionell, engagiert und zuverlässig.
Trennung / Scheidung
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Sorgerecht / Umgang
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Nebenklage
Erbrecht

Worauf Sie sich verlassen können
- zugelassen als Rechtsanwältin seit 2002
- seit 2018 Fachanwältin für Strafrecht
- seit 2010 Fachanwältin für Familienrecht
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht in der Strafverteidigervereinigung des Deutschen Anwaltsvereins sowie in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Volles Engagement für Ihr Anliegen
- Interessengerechte, individuelle Lösungen für Ihr Anliegen
- Praxistaugliche, lösungsorientierte Beratung
- Langjährige Erfahrung, Empathie und Einfühlungsvermögen
- Verhandlungsgeschick und Mediationskompetenz
- Transparenz und klare Kommunikation
- Durchsetzungsstärke und Standhaftigkeit
- Flexible Termingestaltung & unkomplizierte Kommunikation
- permanente Fort- und Weiterbildungen
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